Medienmitteilung vom 9. Juni 2021

Keine aktive Beteiligung durch Mitarbeitende des Kantons bei Submissionsabsprachen

 

Regierungsmitglieder und Verwaltungsmitarbeitende waren an den Bauabsprachen im Kanton Graubünden nicht aktiv beteiligt. Dies zeigt der heute von der PUK Baukartell präsentierte zweite Teilbericht. Er zeigt aber auch, dass Absprachen im Belagswesen bereits anfangs der 2000er-Jahre vermutet wurden. Weiter haben einzelne Mitarbeitende des Tiefbauamtes Submissionsabsprachen im Unterengadin nicht nur vermutet, sondern zunehmend davon gewusst. Obwohl A.Q. im Oktober 2009 das Tiefbauamt informierte, ergriff der Kanton erst nach Eröffnung der WEKO-Untersuchungen im Jahr 2012 Massnahmen. Nicht bestätigen kann die PUK die im Nachgang zum ersten Teilbericht medial verbreitete Hypothese, wonach die Kantonspolizei und andere Stellen durch im Baukartell involvierte Personen instrumentalisiert wurden.

 

Die PUK Baukartell hat keine Hinweise gefunden, dass Mitglieder der Regierung oder Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung aktiv in die Submissionsabsprachen involviert waren. Ebensowenig hat sie Hinweise gefunden auf Vorteilsgewährungen (z.B. Geschenke, Einladungen, Gratisarbeiten) an Verwaltungsmitarbeitende und Behördenmitglieder, um die Submissionsabsprachen zu schützen. Dies sind zwei der Hauptaussagen aus dem zweiten Teilbericht zu den Bauabsprachen im Kanton Graubünden, den die PUK Baukartell heute präsentiert hat.

 

Die Auswertung des umfangreichen Untersuchungsmaterials und der Befragungen hat aber ergeben, dass Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung und der damalige Departementsvorsteher Submissionsabsprachen im Belagswesen schon früh vermuteten. Zudem vermuteten Mitarbeitende im Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement (BVFD, heute DIEM), namentlich im Tiefbauamt (TBA), bereits vor 2009 Submissionsabsprachen unter den Bauunternehmern im Unterengadin, gewisse wussten gar von den Absprachen.

 

Führungspersonen im Tiefbauamt haben Dienstpflichten verletzt

Spätestens nach den Aussagen von A.Q. Anfang Oktober 2009 gegenüber dem TBA waren dort detaillierte Hinweise auf Submissionsabsprachen zwischen den Bauunternehmern im Unterengadin vorhanden. Doch erst nach der Eröffnung der WEKO-Untersuchungen im Jahr 2012 reagierte der Kanton sachgerecht. Nach Meinung der PUK hätten jedoch bereits 2009 übergeordnete Stellen und Personen und in geeigneter Form auch die mit Submissionen befassten Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung informiert resp. instruiert werden müssen. Die PUK beurteilt diese Unterlassungen von verschiedenen Führungspersonen innerhalb des TBA als Dienstpflichtverletzungen.

 

Kanton erleichterte Submissionsabsprachen

Der Bericht zeigt aber auch auf, dass der Kanton im Unterengadin Umstände schaffte, welche den Unternehmern die Submissionsabsprachen erleichterten. Dazu gehören namentlich die aktiven Informationen anlässlich von Regionalversammlungen der Pro Engiadina Bassa und Herbstversammlungen der GBV-Sektion Unterengadin/Val Müstair. Diese Informationen ermöglichten es den Bauunternehmern vermutlich, ihre Absprachen rechtzeitig vorzubereiten.

 

Die PUK erachtet es als wahrscheinlich, dass die Submissionsabsprachen im Bündner Baugewerbe zu überhöhten Preisen geführt haben und dem Kanton durch die Abreden ein finanzieller Schaden in unbekannter Höhe entstanden ist.

 

Wichtiger Beitrag von A.Q. zur Aufdeckung und Sensibilisierung

Eine bedeutende Rolle im Zusammenhang mit der Untersuchung spielte A.Q. Er war es, der im Jahr 2009 gegen das Baukartell aktiv wurde und später – wie die Geschäftsprüfungskommission (GPK) 2018 in ihrem Antrag an den Grossen Rat ausführte – «massgeblich an der Auslösung der Verfahren beteiligt war», indem er «der WEKO einschlägige Hinweise zuspielte». Zu den Polizeieinsätzen und dem Verhalten weiterer involvierter Stellen gegenüber A.Q. verweist die PUK auf ihren ersten Teilbericht vom 5. November 2019. Nicht bestätigen kann die PUK die im Nachgang zum ersten Teilbericht medial verbreitete Hypothese, wonach die Kantonspolizei und andere Stellen durch im Baukartell involvierte Personen instrumentalisiert wurden. Unabhängig von diesen konkreten Untersuchungsergebnissen würdigt die PUK, dass A.Q. den Stein für die verschiedenen Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Baukartell ins Rollen gebracht und damit einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und zur Sensibilisierung auf das Thema der unzulässigen Submissionsabsprachen geleistet hat.

 

PUK macht Vorschläge und Empfehlungen

Aufgrund der im Rahmen der Untersuchung erlangten Erkenntnisse würdigt die PUK das von der Regierung ab dem Jahr 2013 eingeleitete Massnahmenpaket zur Erkennung von Submissionsabreden positiv. Sie anerkennt das engagierte Bemühen der Regierung um Aufarbeitung und macht eine Reihe von Vorschlägen und Empfehlungen für die Zukunft. Diese betreffen elf verschiedene Themenfelder und gehen von einer besseren Dokumentation des Verwaltungshandelns über eine Anlaufstelle für Whistleblower, Schulungen und Preisvergleichen bis zur Stärkung der Kompetenzen einer PUK. «Mit diesem Bericht schliessen wir drei Jahre intensiver, sorgfältiger und umfassender Arbeit ab», sagt Grossrat Michael Pfäffli, der die PUK Baukartell präsidiert: «Wir hoffen, dass unsere Untersuchungen und Überlegungen unseren Kanton weiterbringen werden und die gründliche Aufarbeitung einen Beitrag dazu leistet, um das Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen».

 

Für weitere Informationen

Michael Pfäffli, Präsident der PUK Baukartell, Tel. 079 681 33 51

 

Zur PUK Baukartell

Der Grosse Rat des Kantons Graubünden hat am 13. Juni 2018 einstimmig entschieden, eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einzusetzen, um die kolportierten Kartellabsprachen im Bündner Baugewerbe und das Verhalten verschiedener Stellen gegenüber dem Whistleblower A.Q. abzuklären. Im ersten Teilbericht vom 5. November 2019 standen die Polizeieinsätze gegen A.Q. im Vordergrund. Im zweiten Teilbericht vom 11. Mai 2021 waren die Bauabsprachen im Fokus.

 

Die PUK wird präsidiert von Michael Pfäffli (FDP, St. Moritz), Beatrice Baselgia-Brunner (SP, Domat/Ems) ist Vizepräsidentin. Weitere Mitglieder sind Thomas Gort (SVP, Küblis), Walter Grass (BDP, Urmein) und Livio Zanetti (CVP, Landquart).

 

www.pukbaukartell.ch


Medienmitteilung vom 7. September 2020

Jan Koch tritt aus der PUK Baukartell zurück

 

Da Jan Koch (SVP, Chur) per Anfang nächsten Jahres in den Gerüstebaubetrieb der Familie seiner Lebenspartnerin eintritt, hat er seinen Rücktritt aus der PUK

Baukartell erklärt.

 

Mit Schreiben vom 6. September 2020 hat Jan Koch (SVP, Chur) per sofort seinen Rücktritt aus der PUK Baukartell erklärt. «Ich werde per 1. Januar 2021 beruflich in den Familienbetrieb meiner Lebens­partnerin einsteigen», erklärt Koch. «Da es sich um einen Betrieb im Baunebengewerbe handelt, erachte ich meine weitere Mitarbeit in der PUK als nicht opportun. Die Unabhängigkeit der PUK ist eine zentrale Voraussetzung und deshalb ist bereits ein möglicher Anschein der Befangenheit zu vermeiden. Das möchte ich mit meinem frühzeitigen Rücktritt verhindern.»

 

Die PUK Baukartell hat an einer Besprechung heute Morgen vom Rücktritt zustimmend

Kenntnis genommen. Dazu PUK-Präsident Michael Pfäffli: «Die Mitglieder der PUK

Baukartell bedauern den Rücktritt von Jan Koch sehr, mit dem wir seit mehr als zwei Jahren intensiv und konstruktiv zusammenarbeiten. Wir, die verbleibenden

Kommissionsmitglieder, sind aber überzeugt, dass der Entscheid richtig ist. Wir danken Jan Koch für den grossen Einsatz in der PUK Baukartell und wünschen ihm alles Gute für seine berufliche Zukunft.»

 

Ob und wie der vakante Sitz in der Kommission wieder besetzt wird, entscheiden die zuständigen Gremien.

 

Die PUK Baukartell hat am 26. November 2019 den Teilbericht über die Polizeieinsätze gegen den Baukartell-Whistleblower A.Q. veröffentlicht. Sie befasst sich aktuell mit dem zweiten Teil ihres Auftrages. Dabei geht es um die Rolle von Mitgliedern der Regierung und Mitarbeitenden der Verwaltung im Zusammenhang mit den Bündner Baukartellen. Die Befragungen dazu sind noch am Laufen. Der Berichtsentwurf erscheint voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2021.

 

Für weitere Informationen

Michael Pfäffli, Präsident der PUK Baukartell, Tel. 079 681 33 51

 

Zur PUK Baukartell

Der Grosse Rat des Kantons Graubünden hat am 13. Juni 2018 einstimmig entschieden, eine Parlamentarische Untersuchungskommission einzusetzen, um die Kartellabsprachen im Bündner Baugewerbe und das Verhalten verschiedener kantonaler Stellen gegenüber dem Whistleblower A.Q. abzuklären.

 

Die PUK wird präsidiert von Michael Pfäffli (FDP, St. Moritz), Beatrice Baselgia-Brunner (SP, Domat/Ems) ist Vizepräsidentin. Weitere Mitglieder sind Walter Grass (BDP, Urmein) und Livio Zanetti (CVP, Landquart).  


Medienmitteilung vom 26. November 2019

PUK Baukartell stellt Untersuchungsergebnisse zu den Polizeieinsätzen gegen den Baukartell-Whistleblower A.Q. vor

 

Die parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) des Kantons Graubünden hat ihren Teilbericht über die Polizeieinsätze gegen den Baukartell-Whistleblower A.Q. veröffentlicht. In ihren Untersuchungen konnte die Kommission keinen Zusammenhang mit dem Baukartell finden – hingegen Mängel im Führungsverständnis sowie zahlreiche formelle Fehler bei der Bündner Kantonspolizei. Die PUK macht eine Reihe von Vorschlägen und Empfehlungen.

 

Trotz aufwändiger Untersuchungen konnte die parlamentarische Untersuchungskommission PUK Baukartell des Kantons Graubünden nicht feststellen, dass die Kantonspolizei und andere Amtsstellen, die in die Polizeieinsätze gegen A.Q. involviert waren, durch Mitarbeitende von Unternehmen instrumentalisiert wurden, die dem Baukartell im Unterengadin angehörten. Dies ist eine Erkenntnis aus dem Bericht zum Polizeieinsatz gegen A.Q., den die PUK heute in Chur präsentiert hat.

 

Unverhältnismässige Einsätze der Polizei

Die PUK hat drei Polizeieinsätze aus den Jahren 2016 und 2017 gegen A.Q. untersucht, der als Whistleblower im Bündner Baukartell gilt. Sie kommt zum Ergebnis, dass es zu einem unrechtmässigen und teils unverhältnismässigen Eingriffen in die persönliche Freiheit von A.Q. und seiner Schwester gekommen ist. Unrechtmässig war die Fesselung auf dem Transport von A.Q. in die Klinik, weil eine gesetzliche Grundlage dafür fehlte. Zum Teil unverhältnismässig waren die Polizeieinsätze, weil sie weitgehend auf der Einschätzung eines Polizisten beruhten und diese Informationen nicht verifiziert wurden. Die PUK führt dies darauf zurück, dass die erforderliche Aufsicht und die Führungsverantwortung nicht ausreichend wahrgenommen wurden. Zudem hat die PUK in diesem Fall auffallend viele formelle Fehler gefunden, darunter

unterbliebene Dokumentationen von Handlungen sowie verspätete oder fehlerhafte

Rapportierungen. Die Kantonspolizei räumte im Verlauf der Untersuchung ein, dass hier mangelhaft gearbeitet wurde und es Verbesserungsbedarf gebe.

 

Kritik auch für weitere Amtsstellen

Kritik gab es von der PUK auch am Arzt, der die fürsorgerische Unterbringung (FU) angeordnet hatte. Aus Sicht der PUK war dieser nicht mehr in der Lage, eine unbefangene, unabhängige Beurteilung vorzunehmen. Denn er war der langjährige Hausarzt von A.Q. und seiner Ehefrau und war zudem vor der Verhaftung durch verschiedene Stellen involviert worden. Offengelassen werden muss, ob ein anderer, unbefangener Arzt in derselben Situation anders entschieden hätte. Bei der zuständigen KESB kritisiert die PUK, dass nie ein formelles Verfahren eröffnet wurde, obwohl ein Behördenmitglied wiederholt einbezogen worden war.

 

PUK macht Reihe von Empfehlungen

  • Aufgrund ihrer Erkenntnisse macht die PUK eine Reihe von Vorschlägen und Empfehlungen zu den folgenden Themen:
  • Dokumentation des Verwaltungshandelns
  • Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements
  • Führungsverantwortung bei der Kantonspolizei
  • Weiterbildungsbedarf
  • Sensibilisierung bei ausstandsrechtlichen Problemstellungen
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage im Kontext von Zuführungen für andere Amtsstellen

 

Der Grosse Rat des Kantons Graubünden wird den Teilbericht zu den Polizeieinsätzen am 2. Dezember 2019 beraten.

 

Die PUK Baukartell befasst sich weiterhin mit dem zweiten Teil ihres Auftrages. Dabei geht es um die Rolle von Mitgliedern der Regierung und Mitarbeitenden der Verwaltung im Zusammenhang mit dem Baukartell.

 

Für weitere Informationen

Beatrice Baselgia-Brunner, Vizepräsidentin PUK Baukartell, 078 602 18 56

 

Zur PUK Baukartell

Der Grosse Rat des Kantons Graubünden hat am 13. Juni 2018 einstimmig entschieden, eine Parlamentarische Untersuchungskommission einzusetzen, um die Vorwürfe an verschiedene Behörden und Amtsstellen im Zusammenhang mit den Submissionsabreden im Baugewerbe und die Polizeieinsätze und das Verhalten weiterer Stellen gegenüber A.Q. zu untersuchen.

 

Die Mitglieder der PUK sind Michael Pfäffli (FDP, St. Moritz, Präsident), Beatrice Baselgia-Brunner (SP, Domat/Ems, Vizepräsidentin), Walter Grass (BDP, Urmein), Jan Koch (SVP, Igis) und Livio Zanetti (CVP, Landquart). PUK-Präsident Michael Pfäffli ist im Laufe der Untersuchung zu den Polizeieinsätzen in den Ausstand getreten.


Medienmitteilung vom 24. Juni 2019

Ein Jahr PUK: Teilbericht auf der Zielgeraden

 

Die parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zum Baukartell ist seit einem Jahr am Arbeiten. Die Untersuchungen rund um den Polizeieinsatz gegen A.Q. sind abgeschlossen. Parallel dazu wird die Rolle von Mitgliedern der Regierung und Mitarbeitenden der Verwaltung im Zusammenhang mit dem Baukartell untersucht.

 

Vor einem Jahr hat die PUK Baukartell ihre Arbeit aufgenommen: Am 22. Juni 2018 fand die erste Sitzung statt. Seither hat sich die PUK zu über 40 weiteren Sitzungen getroffen und bereits rund 80 Stunden Befragungen durchgeführt. Dies insbesondere zu einem der zwei Schwerpunkte ihres Auftrages: Der Untersuchung rund um den Polizeieinsatz gegen A.Q.

 

Zu diesem Thema sind die Befragungen und andere Untersuchungshandlungen unterdessen abgeschlossen. Über den Sommer wird der Teilbericht verfasst. Anschliessend werden involvierte Personen zur Wahrung ihrer Verfahrensrechte im Rahmen des sogenannten rechtlichen Gehörs zum Untersuchungsbericht Stellung nehmen können. Der Teilbericht soll in der Dezembersession 2019 dem Grossen Rat vorgelegt werden.

 

Parallel dazu beschäftigt sich die PUK mit dem zweiten Schwerpunkt ihres Auftrages: Der Frage, ob Mitglieder der Regierung oder Mitarbeitende der Verwaltung ihre Verantwortung im Zusammenhang mit Submissionsverfahren im Bau wahrgenommen und ob das Controlling und die interne Aufsicht richtig gearbeitet haben.

 

Wer Hinweise hat, die für die Arbeit der PUK von Belang sein könnten, ist weiterhin eingeladen, sich via die Webseite www.pukbaukartell.ch bei der PUK zu melden. Wichtig: Die Organisations- und Verfahrensordnung sieht vor, dass Hinweisgebende durch Vertraulichkeit geschützt werden können (Anonymisierung).

 

Für weitere Informationen

Michael Pfäffli, Präsident der PUK Baukartell, Tel. 079 681 33 51

 

 

 

Zur PUK Baukartell

Der Grosse Rat des Kantons Graubünden hat am 13. Juni 2018 einstimmig entschieden, eine Parlamentarische Untersuchungskommission einzusetzen, um die Kartellabsprachen im Bündner Baugewerbe und das Verhalten verschiedener Stellen gegenüber A.Q. abzuklären.

 

Die PUK wird präsidiert von Michael Pfäffli (FDP, St. Moritz), Beatrice Baselgia-Brunner (SP, Domat/Ems) ist Vizepräsidentin. Weitere Mitglieder sind Walter Grass (BDP, Urmein), Jan Koch (SVP, Igis) und Livio Zanetti (CVP, Landquart).

 


Medienmitteilung vom 21. August 2018

PUK Baukartell nimmt Arbeit auf

 

Die PUK Baukartell hat den Sommer genutzt, um sich zu organisieren: Sie hat ein Sekretariat gewählt und das Organisations- und Verfahrensreglement verabschiedet. Die Website www.pukbaukartell.ch dient der transparenten Information – bietet aber auch Kontaktmöglichkeiten für Hinweisgebende.

 

Die 5-köpfige Parlamentarische Untersuchungskommission PUK Baukartell hat in den

letzten Wochen mehrere wichtige Entscheide gefällt: Mit dem Zürcher Anwaltsbüro

Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG hat sie ein Kommissionsekretariat gewählt, das Unabhängigkeit mitbringt und dank grosser Erfahrung in Untersuchungen die PUK kompetent unterstützen kann. Die Kommission hat sich ausserdem ein Organisations- und Verfahrensreglement gegeben, das den Entscheid des Parlamentes, die Gesetzgebung des Kantons Graubünden und die allgemeinen rechtsstaatlichen Regeln befolgt. Bereits hat

die PUK Akten zur Untersuchung angefordert und für den Oktober erste Befragungstermine vorgesehen.

 

Mit der Website www.pukbaukartell.ch möchte die PUK Transparenz und Kontaktmöglichkeiten schaffen. Deshalb sind wichtige Dokumente und Informationen auf der Website aufgeschaltet und im Laufe der Arbeit werden weitere ergänzt. Die Seite bietet aber auch verschiedene Kontaktmöglichkeiten – wer Hinweise hat, die für die Arbeit der PUK von Belang sein könnten, ist eingeladen, sich bei der PUK zu melden. Wichtig: Die Organisations- und Verfahrensordnung sieht vor, dass Hinweisgebende durch Vertraulichkeit geschützt werden können (Anonymisierung).

 

Für weitere Informationen

Michael Pfäffli, Präsident der PUK Baukartell, Tel. 079 681 33 51

 

Zur PUK Baukartell

Der Grosse Rat des Kantons Graubünden hat am 13. Juni 2018 einstimmig entschieden, eine Parlamentarische Untersuchungskommission einzusetzen, um die kolportierten

Kartellabsprachen im Bündner Baugewerbe und das Verhalten verschiedener Stellen

gegenüber dem Whistleblower A.Q. abzuklären.

Die PUK wird präsidiert von Michael Pfäffli (FDP, St. Moritz), Beatrice Baselgia-Brunner (SP, Domat/Ems) ist Vizepräsidentin. Weitere Mitglieder sind Walter Grass (BDP, Urmein), Jan Koch (SVP, Igis) und Livio Zanetti (CVP, Landquart).